Neuerungen zum Erbrecht

Am 14.01.2016 haben wir unsere Mitglieder und die Mitbürger von Eckenheim zum ersten Gebabbel in diesem Jahr zum Thema Erbrecht eingeladen.

Herr Notar a.D. und Rechtsanwalt Wolfgang Heinrich erklärte uns die Neuerungen/Änderungen zum bestehenden Erbrecht.

Bei dem Vortrag ging es u. a. um folgende Punkte:

  • Gestaltung von Testamenten, Ehe- und Erbverträgen
  • streitige Erbauseinandersetzung
  • Orientierungsberatungen kurz nach dem Tod eines Erblassers
  • Erbauseinandersetzungen, außergerichtlich und gerichtlich
  • Verträge bei Schenkungen, vorweggenommener Erbfolge
  • Übertragung von Vermögenswerten an (zukünftige) Erben
  • Testamentsvollstreckung
  • Steuerberatung im Erbrechtsfall

Das Erbrecht hat so viele Facetten, dass jeder sich Gedanken machen sollte, wie er seine Lage regeln sollte und ob er ein Testament errichten muss.

Herr Heinrich erklärte allen Teilnehmern sehr deutlich, dass jeder der seine Erbverhältnisse nicht geklärt und handschriftlich niedergeschrieben hat, gegebenenfalls genau das erreicht, was er gerade nicht wollte und dann gegebenenfalls dem Staat als „letzte Instanz“ mehr vererbt, als nötig wäre.

„Das Schlechteste, was man tun kann, ist Nichts zu tun.

Nach dem Vortrag wurden viele Fragen von den Teilnehmern gestellt, die gerne und ausführlich beantwortet wurden. Gleichzeitig konnte auch der eine oder andere einen Beratungstermin vereinbaren.

 

 

 

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